Kurzzeit- u. Verhinderungspflege

Wenn bei Menschen, die im häuslichen Rahmen betreut werden, die Hauptpflegeperson zeitweise ausfällt – aufgrund einer Erkrankung, wegen beruflicher Verpflichtungen oder auch urlaubsbedingt – so gibt es verschiedene Möglichkeiten, für Ersatz zu sorgen. Bei der Verhinderungspflege finanziert die Pflegekasse eine Ersatzpflegeperson für die Betreuung zuhause. Auch der Einsatz von Angehörigen ist möglich.

Ausgewählte Fakten zur Verhinderungspflege auf einen Blick

  • Einsatz einer Ersatzpflegeperson, wenn die Hauptpflegeperson temporär ausfällt
  • Bis zu 6 Wochen im Jahr möglich
  • Zuschuss von bis zu 1.612 EUR im Jahr durch die Pflegekasse
  • Bedingung: sechs Monate häusliche Vorauspflege und 6 Monate anerkannte Pflegebedürftigkeit

Bei der Kurzzeitpflege findet die Versorgung nicht ambulant statt. Stattdessen siedelt die pflegebedürftige Person für einen bestimmten Zeitraum in eine entsprechende vollstationäre Pflegeeinrichtung. Dies kann z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder auch als zeitweilige Entlastung der Pflegepersonen stattfinden.

Fakten zur Kurzzeitpflege

  • Befristete vollstationäre Pflege in einer entsprechenden Einrichtung
  • Sinnvoll nach Krankenhausaufenthalten, für Übergangsphasen (barrierefreier Wohnungsumbau etc.) und zur Entlastung von Pflegepersonen
  • Zuschüsse von der Pflegekasse ab Pflegestufe 2 für die reinen Pflegekosten plus 125 EUR/monatlich Entlastungsbeitrag
  • Kombinierbar mit der Verhinderungspflege

Für die Kurzzeitpflege steht unser Helianthum Seniorenzentrum gerne zur Verfügung. Neben der wertvollen Auszeit für Pflegepersonal oder pflegende Angehörige ist dies auch eine gute Gelegenheit, unsere Pflegeeinrichtung besser kennenzulernen.

Informieren Sie sich über die Kurzzeit-Pflege im Helianthum in unserer Preisliste.