Ratgeber „Was kostet Pflege?“

Das Thema „Pflegekosten im Alter“ ist aktuell wie nie und beschäftigt sowohl unsere Senioren als auch deren Angehörige, insbesondere die Kinder. Wie viel kostet die Pflege, welche Möglichkeiten hat man, inwieweit wird man als Söhne oder Töchter einer zu pflegenden Person herangezogen? Da es hierzu die unterschiedlichsten Vorstellungen und (oft unbegründeten) Befürchtungen gibt, halten wir es für sinnvoll, in einem Ratgeber die wichtigsten Facetten rund um das Thema Pflegekosten zu beleuchten. Natürlich können wir keine professionelle Beratung ersetzen bzw. das Thema bis in die letzte Tiefe behandeln, doch zumindest eine sinnvolle Orientierung liefern!

Welche Pflegemöglichkeiten gibt es, und welche Kosten sind darin involviert?

Dass ein Mensch pflegebedürftig wird, kann entweder das Resultat eines längeren Prozesses sein oder auch plötzlich erfolgen, etwa aufgrund eines Schlaganfalls. Abhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit, welche in verschiedenen Pflegegraden ausgedrückt wird, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. „Pflegebedürftig“ heißt grundsätzlich erst einmal, dass jemand körperlich, kognitiv oder auch seelisch derart beeinträchtigt ist, dass er dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist. Wichtig ist, dass frühzeitig finanzielle Unterstützung bei der Pflegekasse beantragt wird. Dazu wiederum lässt die Pflegekasse über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einen Pflegegrad ermitteln, welcher Grundlage ist für das Ausmaß der finanziellen Unterstützung.

Ambulante Versorgung zuhause

Bei leichteren Einschränkungen ist es für den Pflegebedürftigen möglich, weiterhin in seinem gewohnten Zuhause zu leben. Pflegedienste, Angehörige oder auch eine Mischung von beiden sorgen für die Betreuung des Seniors.

  • Die Krankenkasse zahlt die sogenannte Behandlungspflege, also die medizinische Versorgung (Medikamente, Wundversorgung, Blutdruckmessung etc.). Bis auf geregelte Ausnahmen gibt es hier auch einen zu leistenden Eigenanteil.
  • Die Pflegekasse zahlt Pflegesachleistungen und -mittel sowie Pflegegeld – allerdings gibt es auch hier oft noch einen Eigenanteil (eine rechtzeitig abgeschlossene Pflegezusatzversicherung käme hier zum Einsatz).
  • Das Pflegegeld stellt frei verfügbare finanzielle Mittel dar, welche z.B. an pflegende Angehörige weiterfließen können. Mit Pflegesachleistungen wird z.B. ein ambulanter Pflegedienst bezahlt.
  • Eigenanteil: Vor allem, wenn auf externe Pflegedienste zurückgegriffen wird, reichen die Leistungen der Pflegekasse oft nicht aus. In diesem Fall wird der Eigenanteil eingefordert von folgenden Instanzen (und in dieser Reihenfolge): Pflegeperson selbst, Ehepartner der Pflegeperson, leibliche Kinder (die Sozialkasse tritt aber zuerst in Vorleistung) und, wenn dies nicht reicht, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Amt für Soziales gestellt werden. (Zum Eigenanteil noch mehr weiter unten)

Übrigens: Ein barrierefreier Umbau wird mit bis zu 4.000 EUR von der Krankenkasse unterstützt.

Senioren-WG und Betreutes Wohnen

Als Alternative zur ambulanten Versorgung Zuhause – wenn der Senior noch in guter Verfassung ist – können auch Senioren-WGs oder ein Betreutes Wohnen dienen. Bei beiden Formen – ob alleine oder in einer Gemeinschaft – wird ein weitgehend eigenständiges Leben unterstützt durch Pflegeleistungen, gleichzeitig gibt es die Möglichkeit schneller Hilfe im Bedarfsfall. Die Wohnungen im Betreuten Wohnen sind seniorengerecht barrierefrei ausgebaut. Hier gelten prinzipiell die gleichen Leistungsansprüche wie bei der ambulanten Versorgung zuhause, abhängig vom Pflegegrad.

Pflegeheim

Bei der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung wie unserem Helianthum Seniorenzentrum dürfen die Hausgäste auf eine lückenlose Rundum-Versorgung setzen. Ob man bei niedrigerem Pflegegrad einfach die Annehmlichkeiten und die Sicherheit einer umfänglichen Versorgung genießen möchte, oder durch größere gesundheitliche oder mentale Einschränkung dazu gezwungen ist: Beides kann hier den Ausschlag geben.


Was kostet das Wohnen in einem Pflegeheim?

Dadurch, dass in einem Pflegeheim neben Wohnmöglichkeit und vollständiger Verpflegung auch noch pflegetechnisch eine Rundumversorgung geboten ist, sind die monatlichen Pflegeheimkosten entsprechend hoch. Sie setzen sich folgendermaßen zusammen.

Verpflegung & Unterkunft

Grundsätzlich lassen sich diese vergleichen mit dem Aufenthalt in einem Hotel mit Vollpension. Es wird für alles gesorgt: Zimmer, Essen, Trinken oder auch Wäschewaschen und die Müllentsorgung. all dies sind natürlich Kostenfaktoren, die man auch in den eigenen vier Wänden hat.
Darüber hinaus bietet natürlich jedes Alten- und Pflegeheim ein Veranstaltungsprogramm. Neben Standardleistungen gibt es noch individuelle, zahlungspflichtige Sonderleistungen. Insgesamt richten sich die Unterbringungskosten vor allem nach Ausstattung und der jeweiligen Stadt/Region.


Pflegekosten

In aller Regel liegt dem Umzug in ein Pflegeheim auch ein entsprechender Pflegebedarf zugrunde. Diese Betreuung durch examiniertes Pflegepersonal mit einer Verfügbarkeit rund um die Uhr kann je nach Pflegeheim unterschiedlich hoch sein und ist festgelegt im EEE („einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“). Pflegekasse und eventuelle Zusatzversicherung kommen hier zum Zuge, allerdings nicht zwingend mit 100%.

Investitionskosten

Jedes Pflegeheim hat Ausgaben in Bezug auf Renovierung, Modernisierung und Instanthaltung. Diese fließen anteilig ein in den monatlichen Beitrag für die Unterbringung.


Wieviel müssen Pflegeperson und Angehörige selber zahlen?

Die Zahlungen der Pflegekasse reichen in keinem Fall aus, um einen vollstationären Aufenthalt in einem Pflegeheim zu finanzieren. Für die verbleibenden Kosten wird zuerst einmal das Einkommen der zu pflegenden Person herangezogen, in den meisten Fällen die aktuellen Rentenzahlungen. Ansonsten werden noch Vermögenswerte oder auch ein Eigenheim für die Finanzierung akquiriert (wohnt der Ehepartner noch in dem Eigenheim, wird dieses nicht herangezogen (Stichwort: Schonvermögen). Reichen die Mittel der zu pflegenden Person nicht aus, wird gleichermaßen das Vermögen des Ehepartners herangezogen.

Zahlungen durch die Kinder

Erwachsene leibliche Kinder sind (bis auf extreme Ausnahmefälle) nach §1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) grundsätzlich dazu verpflichtet, im Bedarfsfall den Unterhalt ihrer Eltern mitzubestreiten. Allerdings wird dies nicht zu einem Fass ohne Boden, wie es oft befürchtet wird.
Zwar wird das Thema Elternunterhalt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt, aber grundsätzlich werden bei dessen Ermittlung Freibeträge, Schonvermögen, ein Selbstbehalt etc. berücksichtigt sowie die persönliche finanzielle Situation und Möglichkeiten der Kinder.
So lässt sich insgesamt festhalten, dass die finanziellen Belastungen zwar durchaus signifikant ausfallen können, aber doch in einem berechenbaren Rahmen bleiben. Geringere Einkommen etwa müssen in vielen Fällen gar keine Beiträge für den Elternunterhalt leisten.


Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen?

Wenn die Mittel des Pflegebedürftigen und auch der Verwandten ersten Grades nicht ausreichen, besteht ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt. Dieser sollte im Bedarfsfall zeitig gestellt werden, da keine rückwirkenden Leistungen erbracht werden. Beratung und Hilfestellung vorab leisten bei gesetzlich Versicherten z.B. die zuständige Kranken- oder Pflegekasse. Bei der korrekten Antragstellung, etwa in Bezug auf die benötigten Unterlagen, berät der zuständige Sachbearbeiter des Sozialamts oder auch das Seniorenzentrum Helianthum.