Pflegekosten: 65,75 EUR
Unterkunft/Verpflegung*: 32,36 EUR
Ausbildungsumlage**: 4,39 EUR
Investitionskosten: 24,75 EUR
Pflegekosten: 86,79 EUR
Unterkunft/Verpflegung*: 32,36 EUR
Ausbildungsumlage**: 4,39 EUR
Investitionskosten: 24,75 EUR
Pflegekosten: 102,96 EUR
Unterkunft/Verpflegung*: 32,36 EUR
Ausbildungsumlage**: 4,39 EUR
Investitionskosten: 24,75 EUR
Pflegekosten: 119,83 EUR
Unterkunft/Verpflegung*: 32,36 EUR
Ausbildungsumlage**: 4,39 EUR
Investitionskosten: 24,75 EUR
Pflegekosten: 127,39 EUR
Unterkunft/Verpflegung*: 32,36 EUR
Ausbildungsumlage**: 4,39 EUR
Investitionskosten: 24,75 EUR
Gesamtkosten: 3.870,95 EUR
abzgl. Zuschuss der Pflegekasse: 125,00 EUR
Eigenanteil***:3.745,95 EUR
Gesamtkosten: 4.510,98 EUR
abzgl. Zuschuss der Pflegekasse: 770,00 EUR
Eigenanteil***: 3.740,98 EUR
Gesamtkosten: 5.002,87 EUR
abzgl. Zuschuss der Pflegekasse: 1.262,00 EUR
Eigenanteil***: 3.740,87 EUR
Gesamtkosten: 5.516,06 EUR
abzgl. Zuschuss der Pflegekasse: 1.775,00 EUR
Eigenanteil***: 3.741,06 EUR
Gesamtkosten: 5.746,03 EUR
abzgl. Zuschuss der Pflegekasse: 2.005,00 EUR
Eigenanteil***: 3.741,03 EUR
* Unterkunft und Verpflegung von 32,36 EUR teilt sich auf in Unterkunft 17,81 EUR und Verpflegung 14,55 EUR.
**Ausbildungszuschlag 4,39 € nach PflBG (Pflegeberufegesetz)
Die Preisliste der Helianthum Lebensstätte Steißlingen ist gültig ab dem 01.03.2024.
Für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gelten die gleichen Pflegesätze.
Für Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 bezahlt die Pflegegekasse einen Anteil von 1.774,00€ für die Kurzzeitpflege und einen Anteil von 1612,00€ für die Verhinderungspflege.
Zusatzleistungen finden Sie in genauer Definition im Anhang des Einrichtungsvertrages. Die Zusatzleistungen sind frei wählbar.
Für die allgemeinen Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2 bis 5 ist mit den Kostenträgern ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) in Höhe von derzeit 61,48 € pro Tag/ 1.870,22 € vereinbart. Der in Rechnung gestellte monatliche EEE nach Abzug des Leistungsbetrages der Pflegekassen kann aufgrund von Rundungsdifferenzen geringfügig (im Cent-Bereich) vom EEE für 30,42 Tage abweichen.
***Um die finanzielle Belastung der pflegebedürftigen Menschen abzumildern, wird für die Pflegegrade 2 bis 5 ab 01.01.2022 ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt und der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten schrittweise verringert.
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nach wie vor nicht bezuschusst. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden.
Für Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2-5 beträgt der Leistungszuschlag: