Preisliste Helianthum Neubau

Vollstationäre Pflege

Pflegegrad 1
131,67 Tag

Pflegekosten: 65,75 EUR

Unterkunft/Verpflegung*: 32,36 EUR

Ausbildungsumlage**: 4,39 EUR

Investitionskosten: 29,17 EUR

Pflegegrad 2
152,71 Tag

Pflegekosten: 86,79 EUR

Unterkunft/Verpflegung*: 32,36 EUR

Ausbildungsumlage**: 4,39 EUR

Investitionskosten: 29,17 EUR

Pflegegrad 3
168,88 Tag

Pflegekosten: 102,96 EUR

Unterkunft/Verpflegung*: 32,36 EUR

Ausbildungsumlage**: 4,39 EUR

Investitionskosten: 29,17 EUR

Pflegegrad 4
185,75 Tag

Pflegekosten: 119,83 EUR

Unterkunft/Verpflegung*: 32,36 EUR

Ausbildungsumlage**: 4,39 EUR

Investitionskosten: 29,17 EUR


Pflegegrad 5
193,31 Tag

Pflegekosten: 127,39 EUR

Unterkunft/Verpflegung*: 32,36 EUR

Ausbildungsumlage**: 4,39 EUR

Investitionskosten: 29,17 EUR

Monatliche Gesamtkosten (abzgl. Zuschuss der Pflegekasse)

Pflegegrad 1
3.880,40

Gesamtkosten: 4005,40 EUR

abzgl. Zuschuss der Pflegekasse: 125,00 EUR

Eigenanteil***: 3.880,40 EUR

Pflegegrad 2
3.875,44

Gesamtkosten: 4.645,44 EUR

abzgl. Zuschuss der Pflegekasse: 770,00 EUR

Eigenanteil***:3.875,44 EUR

Pflegegrad 3
3.875,33

Gesamtkosten: 5.137,33 EUR

abzgl. Zuschuss der Pflegekasse: 1.262,00 EUR

Eigenanteil***: 3.875,33 EUR

Pflegegrad 4
3.875,52

Gesamtkosten: 5.650,52 EUR

abzgl. Zuschuss der Pflegekasse: 1.775,00 EUR

Eigenanteil***: 3.875,52 EUR


Pflegegrad 5
3.875,49

Gesamtkosten: 5.880,49 EUR

abzgl. Zuschuss der Pflegekasse: 2.005,00 EUR

Eigenanteil: 3.875,49 EUR

* Unterkunft und Verpflegung von 32,36 EUR teilt sich auf in Unterkunft 17,81 EUR und Verpflegung 14,55 EUR

**Ausbildungszuschlag 4,39 € nach PflBG (Pflegeberufegesetz)

Die Preisliste der Helianthum Lebensstätte Steißlingen ist gültig ab dem 01.03.2024.

Für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gelten die gleichen Pflegesätze.
Für Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 bezahlt die Pflegegekasse einen Anteil von 1.774,00€ für die Kurzzeitpflege und einen Anteil von 1612,00€ für die Verhinderungspflege.

Zusatzleistungen finden Sie in genauer Definition im Anhang des Einrichtungsvertrages. Die Zusatzleistungen sind frei wählbar.

Für die allgemeinen Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2 bis 5 ist mit den Kostenträgern ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) in Höhe von derzeit 61,48 € pro Tag/ 1.870,22 € vereinbart. Der in Rechnung gestellte monatliche EEE nach Abzug des Leistungsbetrages der Pflegekassen kann aufgrund von Rundungsdifferenzen geringfügig (im Cent-Bereich) vom EEE für 30,42 Tage abweichen.

***Um die finanzielle Belastung der pflegebedürftigen Menschen abzumildern, wird für die Pflegegrade 2 bis 5 ab 01.01.2022 ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt und der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten schrittweise verringert.
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nach wie vor nicht bezuschusst.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden.
Für Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2-5 beträgt der Leistungszuschlag
15% des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
30% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 12 Monate,
50% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 24 Monate und
75% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.