Ratgeber „Umzug in ein Pflegeheim“

In vielen Fällen ist es bei älteren Angehörigen ein Prozess über einige Jahre, indem sich der Gesundheitszustand altersbedingt verschlechtert und die Möglichkeit, sich (weitgehend) selbst zu versorgen, immer mehr nachlässt. Und in den meisten Fällen ist der Umzug in ein Pflegeheim ein Schritt, den man gerne so lange wie möglich hinauszögert. Auch, wenn es tolle lebenswerte Pflegeeinrichtungen gibt, wird der Umzug dahin als Verminderung des Selbstwertes angesehen.

Dennoch ist es auch eine Tatsache, dass es oft den Punkt gibt, an dem der Schritt, in ein Pflegeheim umzuziehen, unumgänglich wird – ob sofort oder in absehbarer Zukunft. Und es ist sinnvoll, sich möglichst frühzeitig mit den damit verbundenen Fragen auseinanderzusetzen, um in Ruhe die richtigen Weichen zu stellen. Als Hilfestellung soll hierzu unser Ratgeber mit folgenden Fragen dienen:

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Ab wann ist der Umzug in ein Pflegeheim ratsam, und wer entscheidet das?

Grundsätzlich ist die Entscheidung, in ein Pflegeheim umzusiedeln, die Sache der davon Betroffenen. Der Seite „objektiver Einschränkungen“ steht der subjektive Leidensdruck gegenüber und, damit verbunden, die Wünsche des Pflegebedürftigen. Sofern man nicht eine Betreuungsvollmacht über sich abgegeben hat oder einem gesetzlichen Vormund unterliegt, hat man – egal, wie pflegebedürftig – erst einmal das letzte Wort. Nicht Angehörige oder Ärzte. Sei es, dass man trotz schwieriger Lebensumstände am eigenen Zuhause festhält oder schon frühzeitig die Annehmlichkeiten und die Sicherheit eines entsprechenden Pflegeheims in Anspruch nimmt: Die Entscheidung ist prinzipiell erst einmal frei!

Somit bedeutet auch die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) keine Beurteilung oder „Festsetzung“, ob jemand in ein Heim ziehen sollte. Allerdings bestimmt die ermittelte Pflegestufe, in welchem Maß die Kosten der Heimunterbringung von der Pflegekasse (mit)getragen werden (dazu gleich mehr). 

Schwieriger ist der Fall, wenn jemand in ein Pflegeheim ziehen möchte und gleichzeitig auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, z.B. als Bezieher von Leistungen aus der Sozialkasse. Diese muss einem Umzug ins Pflegeheim bzw. der Kostenübernahme im Vorfeld zustimmen – und sowohl Pflegekassen als auch Sozialamt bevorzugen, falls möglich, eine ambulante Versorgung. 


Was kostet ein Pflegeheim, und wer bezahlt?

Wie schon erwähnt, wird ein Großteil der Unterbringung – allerdings nicht komplett – durch die Pflegekasse getragen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, darüber informieren wir detailliert in unserem „Ratgeber Pflegegrad beantragen“. Die Einstufung in einen Pflegegrad bestimmt das Maß der finanziellen Unterstützung, und dementsprechend wichtig ist es, in diesem Prozess aufmerksam und gut informiert zu handeln, da im Zweifelsfall große Geldsummen auf dem Spiel stehen, etwa, indem man ungerechtfertigter Weise zu niedrig eingestuft wird. Unser „Ratgeber Pflegegrade“ informiert zu diesem Thema näher! Einen allgemeinen Überblick zu den verschiedenen Pflegemöglichkeiten und den damit verbundenen Kosten finden Sie im Ratgeber „Was kostet Pflege?“. Auch der Rahmen, in dem Verwandte für die Pflegekosten herangezogen werden, wird hier erläutert. Im Gegensatz zu vielen Befürchtungen Angehöriger richtet sich diese Beteiligung stark nach den eigenen Möglichkeiten und der Lebenssituation inklusive Freibeträgen, Schonvermögen etc. Der rechtzeitige Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung kann ebenfalls ratsam sein! 


Was gilt es, beim Umzug in ein Pflegeheim praktisch zu beachten?

Sofern man nicht aufgrund einer schlagartigen Verschlechterung der Gesundheit zum Umzug in ein Pflegeheim gezwungen wird, ist es ratsam, diesen vorausschauend zu planen – optimalerweise der „Familienrat“ inklusive des Pflegebedürftigen. Hier eine kleine Checkliste wichtiger Vorbereitungsschritte:

  • Rechtzeitige Kündigung der alten Wohnung! Es gibt kein „Sonderkündigungsrecht“ für den Umzug in eine Pflegeeinrichtung, wobei ein kulanter Vermieter dem natürlich zustimmen kann. Bei Härtefällen muss allerdings einem Mietaufhebungsvertrag zugestimmt werden. Doch gehen Sie lieber auf Nummer Sicher und kündigen Sie zeitig, typischerweise 3 Monate vor Auszug. Auch für die eventuell nötigen, geliebten „Schönheitsreparaturen“ sollte man rechtzeitig Vorsorge treffen, denn diese sind in aller Regel kaum durch den Pflegebedürftigen selber durchführbar. 
  • Klären Sie vorab mit der Heimleitung, welche liebgewonnenen Einrichtungsgegenstände mitgenommen werden können/dürfen, denn dies ist naheliegenderweise begrenzt und richtet sich nach den Bestimmungen der Pflegeeinrichtung und natürlich auch nach dem gewählten Raumangebot. Zumeist ist es nicht viel: eine Kommode, ein Sessel, Bilder … alles weitere sollte man rechtzeitig loswerden oder auch an soziale Einrichtungen spenden, die oft praktischerweise dann auch die Abholung übernehmen.
    Achtung: Schauen Sie aufmerksam in Wohnung oder Keller, ob sich dort nicht noch kostbare Wertgegenstände verbergen!
  • Kümmern Sie sich darüber hinaus um die Rückerstattung der Mietkaution, einen Nachsendeantrag sowie die Kündigung von Gas, Wasser, Strom & Telefon. 

Aus unserer Perspektive sollte man den Einzug in das neue Zuhause, z.B. in unser Helianthum Seniorenzentrum gut planen mit der Heimleitung, damit man als neuer Bewohner gebührend und freundlich empfangen wird. Der persönliche Empfang und kleine Gesten wie Blumen oder Süßigkeiten helfen, dass sich der Pflegebedürftige willkommen fühlt, denn in den meisten Fällen ist dieser Schritt für die Betroffenen nicht einfach und mit vielen Unsicherheiten und Ängsten verbunden, und gerade die „ersten Eindrücke“ bieten eine großartige Chance, dem neuen Bewohner den Einzug erheblich einfacher und angenehmer zu gestalten.